Aufgaben

Der Jugendschutz hat die Aufgabe, den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen durchzusetzen. Grundlage hierfür ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das sich u.a. mit dem Gebrauch von Suchtmitteln, dem nicht altersadäquaten Umgang mit Büchern, Filmen, Computerspielen, Videos, Internet oder dem Aufenthalt in Gaststätten, Diskos u.ä. befasst. Diesbezüglich kooperiert der Jugendschutz mit   

  • der Polizei, die für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des JuSchG zuständig ist. Nur die Polizei ist berechtigt Personenkontrollen in der Öffentlichkeit vorzunehmen.  
  • den Ordnungsämtern, die im Rahmen ihrer Aufgaben die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen fordern und auch selbständig Maßnahmen ergreifen können.
  • den Jugendpflegen/Jugendclubs, um vor Ort die Jugendlichen über die gesetzlichen Bestimmungen aufzuklären.  

Weiterhin werden Informationsveranstaltungen für Schulen, Politische Gremien und Eltern angeboten, um die Öffentlichkeit ebenfalls auf die Aspekte des Jugendschutzes aufmerksam zu machen.