Aufsicht über stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe im Landkreis

Der Rheingau-Taunus-Kreis führt die Aufsicht über stationären, teilstationären Einrichtungen und sonstige bereute Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe. Primäres Ziel ist der Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in den Einrichtungen.

Aufgaben der Heimaufsicht

  • Bearbeitung von Betriebserlaubnisverfahren für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 45 SGB VIII im Rheingau-Taunus-Kreis und Vorbereitung der Erteilung der Betriebserlaubnisse durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration
  • Fachaufsicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Fachberatung der Träger von Jugendhilfeeinrichtungen (z. B. pädagogische Fragen, betriebliche Abläufe, Personalangelegenheiten, rechtliche Probleme, Ausbau und Umstrukturierung)
  • Entgegennahme und Bearbeitung von meldepflichtigen Ereignissen nach § 47 SGB VIII in Verbindung mit § 18 HKJGB
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Fachkraftgebot
  • Erteilung der Erlaubnis von Überbelegungen
  • Durchführung jährlicher Kontaktbesuche in den Einrichtungen
  • Örtliche Prüfungen
  • Beratung und Begleitung des Kreisheimrates als Vertretung der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in den stationären Einrichtungen
  • Organisation und Verwaltungsaufgaben