Sebastian Busch rückt in den Kreistag nach

Kreistagsabgeordnet Frau Tanja Pfenning hat auf ihr Kreistagsmandat verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Ge-setzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), wird festgestellt:

Die Kreistagsabgeordnet Frau Tanja Pfenning hat mit Erklärung vom 3. April 2023 auf ihr Kreistagsmandat verzichtet. Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG scheidet sie mit dieser Feststellung aus dem Kreistag aus.

Nach § 34 Abs. 1 S. 1 KWG rückt folgender noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Kreistag nach:

Herr
Sebastian Busch
Obere Schwemmbach 9
65375 Oestrich-Winkel

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 100 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiterin - Besondere Wahlleiterin - in 65307 Bad Schwalbach, Heimbacher Str. 7, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

65307 Bad Schwalbach, 13. April 2023

DER KREISAUSSCHUSS
- stellv. Besondere Wahlleiterin-
gez.

Dilken