Rheingau-Taunus-Kreis fördert seine Kulturszene und verlängert Antragsfrist

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Kultur

Antragsfrist Kulturschaffende, Vereine und Veranstalter auf Fördermittel bis zum 24. Juli 2022 verlängert

Im Mai dieses Jahres teilte die Kulturdezernentin Dorothee Nabrotzky mit, dass Kulturschaffende, Vereine und Veranstalter auch in diesem Jahr wieder Fördermittel des Rheingau-Taunus-Kreises beantragen können, wenn ihnen für neue Projekte die Finanzmittel – als Spätfolge der Corona-Pandemie – fehlen. „Da sich immer noch nicht überall herumgesprochen hat, dass der Kreis insbesondere Solo-Kulturschaffende, kleinere Veranstaltungen und auch Chorfeste unterstützt, haben wir die Antragsfrist bis zum 24. Juli 2022 verlängert“, erläutert Dorothee Nabrotzky.

Auf der Homepage des Kreises www.rheingau-taunus.de befinden sich ein beschreibbares PDF-Formular sowie weitere Details zum Herunterladen. Über die Bürgermeister der Kommunen können beim Kulturdezernat des Rheingau-Taunus-Kreises Förderanträge aus deren lokaler Kulturszene eingereicht werden. Der Antrag muss enthalten: Titel und Inhalt eines Projekts in Kurzfassung, Veranstaltungsort, Veranstaltungstermin(e) und Kalkulation der geplanten Ausgaben. Die Fördermittel werden dann direkt an die Veranstalter und Kulturschaffenden ausgezahlt. Nach Abschluss des Projekts muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.