Renaturierung eines Gewässerabschnittes der Aar

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „EDEKA Entenkippel“ der Stadt Taunusstein ist die Renaturierung eines Gewässerabschnittes der Aar in Taunusstein, Ge-markung Bleidenstadt, Flur 7, Flurstück 46 als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen. Auf einer Länge von ca. 480 m (Kilometrierung 40,34 bis 39,86) soll abschnittsweise eine Renaturierung von Gewässerbett und Uferbereich vorgenommen werden. Vorhabenträgerin ist die EDEKA Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Edekastraße 1, 77656 Offenburg.
Nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltver-träglichkeitsprüfung - UVPG - vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370), ist im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststel-lung der UVP-Pflicht zu prüfen, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die Durchführung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens notwendig machen.
Die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die nach Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG zu untersuchenden Schutzgüter zu erwarten sind. Somit besteht keine Verpflichtung, eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Bad Schwalbach, 2. März 2023
Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Fachdienst IV.2 Umwelt
Untere Wasserbehörde
FD IV.23-100130-2023-dh

Schulz
(Fachdienstleiterin)