Regionalbudget 2023

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Kreisentwicklung

Förderangebot für Kleinprojekte in der LEADER-Region Rheingau

Förderangebot für Kleinprojekte in der LEADER-Region Rheingau

LEADER-Regionen wie der Rheingau haben zusätzlich zum normalen LEADER-Budget die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen und Organisationen eine finanzielle Unterstützung für kleinere Projekte im Rahmen des „Regionalbudgets“ anzubieten.

Im ersten Jahr der neuen Förderperiode 2023 -2027 möchte die Lokale Aktionsgruppe Rheingau (LAG) nach den großen Erfolgen der letzten Förderperiode wieder das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement im Rheingau fördern und stärken. Damit wird das Entwicklungsziel „Stärkung und Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements, von Vereinen und Initiativen“ im Handlungsfeld „Gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE – Daseinsvorsorge“ der Lokalen Entwicklungsstrategie Rheingau 2023 – 2027 umgesetzt.

Der Förderaufruf richtet sich an private (z.B. gemeinnützige Vereine, Organisationen) und kommunale Träger. Unternehmen werden nicht gefördert.
Gefördert werden Anschaffungen und Investitionen, Materialausgaben und Sachkosten ab einem Beschaffungswert von 410 Euro netto. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro (inkl. MwSt.) und dürfen max. 20.000 Euro (inkl. MwSt.) pro Einzelprojekt betragen. Die Förderquote beträgt in der Regel 80 Prozent der förderfähigen Kosten inkl. Mehrwertsteuer., bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Projektträgers 80 Prozent der Nettokosten.

Der Vorhabenträger muss für den Aufruf eine Beschreibung des Vorhabens (Projektskizze) einreichen und die Kosten plausibilisieren (mind. zwei Angaben: Internetrecherche/Angebot). Die komplette Maßnahme muss bis zur Abrechnung im Herbst vorfinanziert werden. Die Vorfinanzierung muss der Antragsteller mit einem Kontoauszug nachweisen. Für die Vertretungsberechtigung des Antragstellers ist ein Auszug aus dem Vereinsregister einzureichen.

Nach Prüfung der eingegangenen Projekte entscheidet die Lokale Aktionsgruppe im März 2023 über die Projekte, die gefördert werden sollen. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf der Grundlage des Aufrufes, der Projektauswahlkriterien der LAG Rheingau, des Eingangsdatums und der Vollständigkeit der Unterlagen.

Nach Bewilligung durch das Amt für den ländlichen Raum werden die Projektträger informiert. Zur Umsetzung schließt der Antragsteller dann einen Vertrag mit der Lokalen Aktionsgruppe ab, mit dem er die Einhaltung der Zweckbindungsfrist der Gegenstände für fünf Jahre zusichert. Projekte dürfen nicht vor Bewilligung (ca. April 2023) begonnen sein und müssen zum 15. Oktober 2023 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Vollständige Projektanträge für den Aufruf sind bis zum 15. Februar 2023 per mail an regionalmanagement@zukunft-rheingau.de zu richten.

Ein Beispiel für die erforderlichen Unterlagen und weitere Informationen (ausführlicher Förderaufruf, Formular Projektskizze, Mustervertrag) finden Sie auf der Homepage der LAG Rheingau unter https://www.zukunft-rheingau.de/service/downloads/regionalbudget-2023.

Als zusätzliches Beratungsangebot für das Regionalbudget ist das Regionalmanagement ab Januar donnerstags von 17 bis 20 Uhr telefonisch unter der Telefon-Nummer 06723 60272- 30 zu erreichen. Der Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel für die LAG Rheingau.