Fällung einer Linde am Lindenplatz in Taunusstein-Hambach

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Naturschutz, Landschaftsschutz, Gewässerschutz

Voraussichtlich am Mittwoch, 11. Januar, oder am Donnerstag, 12. Januar 2023, muss leider ein Baum der Naturdenkmalgruppe „6 Dorflinden“ in Taunusstein-Hambach gefällt werden

Voraussichtlich am Mittwoch, 11. Januar, oder am Donnerstag, 12. Januar 2023, muss leider ein Baum der Naturdenkmalgruppe „6 Dorflinden“ in Taunusstein-Hambach gefällt werden. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Kreisverwaltung hin. Die Schädigungen des Baumes sind inzwischen so schwerwiegend, dass ein Verbleib der Linde – vor allem aufgrund der Lage auf dem Spielplatz – nicht mehr möglich ist. Bereits seit 2003 erfolgten vermehrt Eingriffe, die dem Erhalt der Linde dienen sollten.

Im Jahre 2003 wurden erhebliche Maßnahme notwendig, nachdem eine Stammspaltung und Kronenschädigungen von der Experten der UNB festgestellt wurden. Mit drei Stahlgewindestangen erfolgte eine Stabilisierung. Weiterhin brachten die Expertem vier Gurte zum Schutz vor Kronenbrüchen ein. In der Folge erholte sich der Baum etwas. Leider mussten aber seit 2015 kontinuierlich Eingriffe in der Krone erfolgen, da die Linde Totholz – also abgestorbene Teile – aufwies. Das Astwerk in der Krone wurde in der Folge immer weiter einseitig reduziert.

Bei der vor kurzem stattgefundenen Herbst- und Winterkontrolle stellten die Experten nun einseitig am kompletten Stamm einen Pilz fest, der bereits abgestorbenes Holz abbaut. Aufgrund der Lage auf dem Spielplatz entschied daher die Untere Naturschutzbehörde in Abstimmung mit der Stadt Taunusstein aus Verkehrssicherheitsgründen den Baum bodengleich fällen zu lassen.