Flexibel, bedarfsorientiert und im gesamten Kreisgebiet: der ÖPNV der Zukunft im Rheingau-Taunus-Kreis

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Verkehr (allgemein)

Entwicklung des neuen Nahverkehrsplans ist eine zentrale Aufgabe / Linienbetrieb und Bedarfsverkehr sollen verzahnt und optimal abgestimmt werden / Lokale Pilotprojekte können Vorlage für kreisweite Angebote in Zukunft sein

    Der Rheingau-Taunus-Kreis bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern einen sehr gut aufgestellten ÖPNV. Im Großteil des Kreisgebiets kommen die Busse im Stundentakt. Der RTK ist der einzige Flächenlandkreis in Hessen mit einem solchen Angebot. Diese gute, aber natürlich entsprechend kostenintensive ÖPNV-Anbindung war eine politische Entscheidung und wird, über eine auf mehrere Jahre festgeschriebene Vergabe an Busdienstleister, auch langfristig Bestand haben.

    Trotzdem ist es für einen Kreis im ländlichen Raum wichtig den ÖPNV attraktiv, zukunftsfähig und bedarfsorientiert aufzustellen. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle, wie der demografische Wandel, Klimaveränderungen und ein insgesamt verändertes Mobilitätsverhalten. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, ist die kreiseigene Verkehrsgesellschaft RTV intensiv mit der Entwicklung tragfähiger Konzepte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger im gesamten Kreisgebiet und nicht nur lokal an einzelnen Standorten beschäftigt.

    „Das ist eine Mammutaufgabe, denn die finanziellen Spielräume im Kreishaushalt und die Rahmenbedingungen für den ÖPNV haben sich stark verändert.“, erklärt Landrat & Verkehrsdezernent Sandro Zehner. „Gestiegene Energie-, Material-, und Personalkosten sowie der Fachkräftemangel bei den Busfahrern sind auch im Rheingau-Taunus-Kreis spürbar. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber mit dem Deutschlandticket neue Anreize für den Umstieg auf den ÖPNV und senkt die Einnahmen der Verkehrsverbünde – ohne diese finanziellen Einbußen auch zu übernehmen. Hier eine gute Balance zu finden und im gesamten Kreis die richtigen Angebotsformen zu erarbeiten ist in der Tat das Ziel des Nahverkehrsplans, den der Rheingau-Taunus-Kreis gemeinsam mit der Landeshauptstadt Wiesbaden entwickelt.“

    Neben dem regulären Linienbetrieb, der in weiten Teilen auch den Schülerverkehr abdeckt, sollen zukünftig flexible Bedarfsverkehre wie Rufbusangebote, On-Demand-Verkehre (ODV) und eventuell zusätzliche Angebotsformen im gesamten Kreisgebiet einen sehr hohen Stellenwert haben. Diese Zielvorgaben fließen bereits jetzt in die Konzeptionierung des neuen Nahverkehrsplans ein.

    „Wichtige Erfahrungen beim Thema „On-Demand“ und Bedarfsverkehr konnten wir als RTV bei lokalen Pilotprojekten wie beispielsweise EMIL in Taunusstein sammeln.“, sagt RTV Geschäftsführer Arno Brandscheid. „Ziel der RTV war vor allem die pilothafte Umsetzung der Digitalisierung von Bestell- und Bezahlprozessen und der Kommunikation mit den Nutzern. Ohne eine digitale Steuerungsplattform ist Bedarfsverkehr nicht umsetzbar. Daher haben wir uns ganz bewusst auch für eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt in Taunusstein entschieden, das jetzt nach vier Jahren planmäßig zum Jahresende ausläuft. Aus unserer Sicht wurden die Ziele der RTV bezüglich EMIL in Taunusstein erreicht und wertvolle Erfahrungswerte gewonnen, die in der Zukunft allen Nutzerinnen und Nutzern des ÖPNV im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis zu Gute kommen werden.“

    Der Rheingau-Taunus-Kreis und der RTV freuen sich sehr, dass das Projekt EMIL in Taunusstein weitergeführt werden soll und so den Nutzerinnen und Nutzern des ÖPNV in und um Taunusstein auch weiterhin ein hochwertiges Zusatzangebot in Sachen Mobilität macht. Das Ziel des momentan entstehenden Nahverkehrsplans geht aber über die lokale Verbesserung bestehender Anbindungen hinaus und lautet: kreisweit mit den regulären Linienverbindungen und zusätzlichem Bedarfsverkehr für alle Bürgerinnen und Bürger ein gutes ÖPNV-Angebot vorhalten. Dabei ist davon auszugehen, dass flexible Angebote mittelfristig einen hohen Verbreitungsgrad im gesamten Landkreis haben werden.

    Aus diesem Grund hat die Gesellschafterversammlung der RTV hierzu eine grundlegende Positionierung beschlossen. Hierbei werden viele unterschiedliche Anforderungen und Ziele des ÖPNV der Zukunft definiert. Die Rahmenbedingungen müssen durch politische Entscheidungen noch genau definiert werden. Die Positionierung bezieht sich beispielsweise auf die Art und Weise, wie Bedarfsverkehr in Zukunft den direkten Anschluss zum Linienverkehr auf den Hauptverkehrsachsen herstellen kann oder wie inner- oder zwischenörtliche Beförderungswünsche abgedeckt werden können.

    Hier wird auch deutlich, dass der Bedarfsverkehr und der Linienverkehr nicht in Konkurrenz stehen sollen und Bedarfsverkehre ohne Aufpreis oder Zuschlag zum normalen Ticketpreis angeboten werden sollen. Zwischen 6 und 22 Uhr sollen die Kundinnen und Kunden stündlich auf das ÖPNV-Bedarfsangebot zugreifen können.

    „Mit diesen Grundsätzen zur Einrichtung von Bedarfsverkehren erreichen wir in der Zukunft eine gleichartige Teilhabe aller Kommunen bei der Finanzierung der ÖPNV-Kosten und auch vergleichbare ÖPNV-Angebote für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet. Lokale ÖPNV-Projekte können auch in Zukunft ein zusätzliches Instrument oder Angebot sein, das ganz spezielle Bedarfe bedient oder eben Erfahrungswerte sammelt, die dann für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis hilfreich und zukunftsweisend sind. “, so Landrat Sandro Zehner abschließend.