Amtliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises
Peter Beuth scheidet aus dem Kreistag aus. Nachrücker: Alexander Hennrich
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), wird festgestellt:
Der Kreistagsabgeordnete Herr Peter Beuth hat mit Erklärung vom 23. Januar 2024 auf sein Kreistagsmandat verzichtet. Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG scheidet er mit dieser Feststellung aus dem Kreistag aus.
Nach § 34 Abs. 1 S. 1 KWG rückt folgender noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratische Union (CDU) in den Kreistag nach:
Herr
Alexander Hennrich
Riesengebirgsstraße 6
65396 Walluf
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 100 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreiswahlleiterin - Besondere Wahlleiterin - in 65307 Bad Schwalbach, Heimbacher Str. 7, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
65307 Bad Schwalbach, 24. Januar 2024
DER KREISAUSSCHUSS
-Besondere Wahlleiterin-
gez.
Pendelin